Phishing: Deine Rechte bei unautorisierten Kartenzahlungen!

In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland zahlreiche ADAC-Karteninhaber Opfer von Betrugsfällen, bei denen es zu unautorisierten Abbuchungen über die Solarisbank kam. Während der ADAC von massiven Phishing-Angriffen spricht, wird in Medienberichten auch ein mögliches Datenleck bei der Solarisbank diskutiert. Für die Betroffenen stellt sich nun die entscheidende Frage: Wer haftet und wann besteht ein Anspruch auf Erstattung bei Pishing?

Die Antwort liefert ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die PSD2-Richtlinie (EU) 2015/2366 in deutsches Recht umgesetzt hat. Die Vorschriften sind klar – und sie bieten betroffenen Kunden wirksamen Schutz.

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen – § 675u, § 675v BGB

Rechtsgrundlage:

  • § 675u BGB: Eine Zahlung gilt nur dann als autorisiert, wenn der Zahler ihr zugestimmt hat.

  • § 675v Abs. 1 BGB: Liegt keine Autorisierung vor, muss der Zahlungsdienstleister (z. B. Solarisbank) den Betrag unverzüglich zurückerstatten.

Die Frist für die Einmeldung einer nicht autorisierten Zahlung beim Zahlungsdienstleister beträgt gemäß § 675v Abs. 1 Satz 2 BGB:

13 Monate ab dem Tag der Belastung des Kontos
vorausgesetzt, der Zahlungsdienstleister hat den Zahler ordnungsgemäß über die Zahlung informiert (z. B. über Kontoauszug, Onlinebanking)

Frist für die Rückerstattung:

Die Erstattung muss “unverzüglich” erfolgen – das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von 1–2 Bankarbeitstagen, nachdem der Zahlungsdienstleister über die unautorisierte Transaktion informiert wurde.

Haftung des Karteninhabers:

a) Selbstbeteiligung bis 50 Euro:

Der Zahler haftet max. 50 €, wenn:

  • eine Zahlung aufgrund Verlusts, Diebstahls oder Missbrauchs des Zahlungsinstruments erfolgt ist, und

  • der Missbrauch vor Sperrung des Zahlungsinstruments stattfand.

b) Volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit:

Die 50-Euro-Grenze entfällt, wenn:

  • der Zahler grob fahrlässig Zugangsdaten preisgibt z. B. auf einer offensichtlich gefälschten Webseite seine gesamten Kreditkartendaten eingibt.

  • oder Warnungen seiner Bank ignoriert.

Jedoch: Einfache Eingabe von Daten nach Phishing gilt NICHT als Zustimmung im Sinne von § 675u BGB.

Nach der Reklamation – Prüfpflicht der Bank

Die Bank darf die Erstattung verweigern, wenn:

  • Sie beweisen kann, dass die Zahlung korrekt authentifiziert und vom Kunden autorisiert wurde, z. B. durch 2-Faktor-Authentifizierung (Art. 64, 97 PSD2),

  • oder dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Beweislast: Grundsätzlich trägt die Bank die Beweislast für die Autorisierung – nicht der Kunde!

Zusammenfassend: Unsere Empfehlungen für betroffene Kunden:

Betroffene sollten folgende Schritte unternehmen:

  • Unverzügliche Sperrung der Kreditkarte bei der Solarisbank verlangen.

  • Anzeige bei der Polizei: Eine Strafanzeige dokumentiert den Vorfall offiziell und kann bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilfreich sein.

  • Schriftliche Reklamation bei der Bank: Fordern Sie die Erstattung der unrechtmäßigen Abbuchungen schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist.

Und abschließend der wohl wichtigste Rat:

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, seien Sie hartnäckig und bestehen Sie auf Ihrem Recht! Die Bank muss Ihnen beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, nicht umgekehrt!

More about this topic.