Phishing: Deine Rechte bei unautorisierten Kartenzahlungen!

Phishing: Deine Rechte bei unautorisierten Kartenzahlungen!

In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland zahlreiche ADAC-Karteninhaber Opfer von Betrugsfällen, bei denen es zu unautorisierten Abbuchungen über die Solarisbank kam. Während der ADAC von massiven Phishing-Angriffen spricht, wird in Medienberichten auch ein mögliches Datenleck bei der Solarisbank diskutiert. Für die Betroffenen stellt sich nun die entscheidende Frage: Wer haftet und wann besteht ein Anspruch auf Erstattung bei Pishing?

Die Antwort liefert ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die PSD2-Richtlinie (EU) 2015/2366 in deutsches Recht umgesetzt hat. Die Vorschriften sind klar – und sie bieten betroffenen Kunden wirksamen Schutz.

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen – § 675u, § 675v BGB

Rechtsgrundlage:

  • § 675u BGB: Eine Zahlung gilt nur dann als autorisiert, wenn der Zahler ihr zugestimmt hat.

  • § 675v Abs. 1 BGB: Liegt keine Autorisierung vor, muss der Zahlungsdienstleister (z. B. Solarisbank) den Betrag unverzüglich zurückerstatten.

Die Frist für die Einmeldung einer nicht autorisierten Zahlung beim Zahlungsdienstleister beträgt gemäß § 675v Abs. 1 Satz 2 BGB:

13 Monate ab dem Tag der Belastung des Kontos
vorausgesetzt, der Zahlungsdienstleister hat den Zahler ordnungsgemäß über die Zahlung informiert (z. B. über Kontoauszug, Onlinebanking)

Frist für die Rückerstattung:

Die Erstattung muss “unverzüglich” erfolgen – das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von 1–2 Bankarbeitstagen, nachdem der Zahlungsdienstleister über die unautorisierte Transaktion informiert wurde.

Haftung des Karteninhabers:

a) Selbstbeteiligung bis 50 Euro:

Der Zahler haftet max. 50 €, wenn:

  • eine Zahlung aufgrund Verlusts, Diebstahls oder Missbrauchs des Zahlungsinstruments erfolgt ist, und

  • der Missbrauch vor Sperrung des Zahlungsinstruments stattfand.

b) Volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit:

Die 50-Euro-Grenze entfällt, wenn:

  • der Zahler grob fahrlässig Zugangsdaten preisgibt z. B. auf einer offensichtlich gefälschten Webseite seine gesamten Kreditkartendaten eingibt.

  • oder Warnungen seiner Bank ignoriert.

Jedoch: Einfache Eingabe von Daten nach Phishing gilt NICHT als Zustimmung im Sinne von § 675u BGB.

Nach der Reklamation – Prüfpflicht der Bank

Die Bank darf die Erstattung verweigern, wenn:

  • sie beweisen kann, dass die Zahlung korrekt authentifiziert und vom Kunden autorisert wurde, z. B. durch 2-Faktor-Authentifizierung (Art. 64, 97 PSD2),

  • oder dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Beweislast: Grundsätzlich trägt die Bank die Beweislast für die Autorisierung – nicht der Kunde!

Zusammenfassend unserer Empfehlungen für betroffene Kunden:

Betroffene sollten folgende Schritte unternehmen:

  • Unverzügliche Sperrung der Kreditkarte von der Solarisbank verlangen.

  • Anzeige bei der Polizei: Eine Strafanzeige dokumentiert den Vorfall offiziell und kann bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilfreich sein.

  • Schriftliche Reklamation bei der Bank: Fordern Sie die Erstattung der unrechtmäßigen Abbuchungen schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist.

Und abschließend der wohl wichtigste Rat:

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, seien Sie hartnäckig und bestehen Sie auf Ihrem Recht! Die Bank muss Ihnen beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, nicht umgekehrt!

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